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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

$ 1 Geltung gegenüber Unternehmen und Definition von Begriffen

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern, Wiederverkäufern als auch mit Endkunden. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der Wiegärtner Kommunikation & Design GmbH und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde. Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Wiegärtner Kommunikation & Design GmbH (im Folgenden „Agentur“ genannt) und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Grundsatz einer kooperativen Zusammenarbeit
Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit der Agentur alle für die ordnungsgemäße Erledigung des Auftrages benötigen Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

1.2 Abweichende AGB finden keine Anwendung, wenn Agentur deren Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Nimmt Agentur auf Schreiben Bezug, die ihrerseits AGB enthalten oder solche verweisen, liegt ebenso kein Einverständnis in deren Geltung vor. Abweichende AGB haben nur dann Geltung, wenn Agentur deren Geltung schriftlich via E-Mail oder Post zustimmt.

$ 2 Zustandekommen eines Vertrages

2.1 Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für die Buchung bzw. Auftragserteilung einer oder mehrerer Produktionen via E-Mail, Postweg oder Telefon.

2.2 Im Falle des Vertragsabschlusses kommt der Vertrag mit

Wiegärtner Visuals GmbH, Marktplatz 19, 91301 Forchheim, Deutschland

HRB 2241 Amtsgericht Bamberg, Registergericht, (“Agentur”) zustande.

2.3 Ein Vertrag mit der Agentur kommt erst mit der Zusendung der Vertragsunterlagen durch Agentur (Angebot) und Bestätigung via Telefon, E-Mail, Postweg durch den Kunden zustande. Die Agentur ist, soweit nicht anders im Angebot angegeben, 14 Tage an das Angebot gebunden.

2.4 Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Dokumente Bestandteile des Vertrags zwischen Agentur und Kunde:

Das Angebot sowie der Zeitplan, welcher im Anschluss an das Kick-Off-Meeting erstellt und dem Kunden via E-Mail zur Verfügung gestellt wird.

$ 3 Leistungsgegenstand
Die Vertragspflichten der Agentur ergeben sich vorrangig aus dem Leistungsverzeichnis bzw. übersandten Angeboten und unterzeichneten Aufträgen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Die Agentur übernimmt grundsätzlich die vereinbarten Leistungen sowie deren kaufmännische und organisatorische Umsetzung. Für die rechtliche Zulässigkeit der entwickelten und umgesetzten Projekte bzw. Aktionen übernimmt die Agentur keine Gewähr, ist allerdings um Einholung und Einhaltung aller gesetzlichen Richtlinien bemüht. Die während des Produktionsprozesses generierten Quelldaten (insbesondere Film-, Bild- und Animations- Rohdaten) enthalten Agentur spezifisches Know-how und unterliegen dem Urheberrecht und sind nicht Bestandteil des Vertragsbestandes. Eine Auslieferung muss daher gesondert verhandelt und, vor Projektbeginn, schriftlich fixiert werden.
$ 4 Preise

4.1 Alle angegebenen Preise lauten in Euro (€) und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn diese ausnahmsweise nicht separat angegeben sein sollte. Bei Projekten ab 10.000 EUR werden vorbehaltlich anderweitiger individueller Regelungen 25% der im Angebot veranschlagten Vergütung nach Annahme des Angebotes fällig. Weitere Abrechnungen erfolgen nach erfolgter Fertigstellung von Teilschritten. Erstreckt sich ein Auftrag zudem über längere Zeit (ab 20 Kalendertagen) oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so erfolgt die Vergütung der Leistungen abschlägig jeweils zum Monatsende. Bei Zahlungsverzug von genanntem Zahlungsziel sowie darauffolgender zweifacher Mahnung im Abstand von je 14 Kalendertagen, ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Agentur inkl. aller Forderungen aus dem letztlich stillgelegten und aktuellen Vertrag (zu 100 %) gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Bei Zahlungsverzug des Zahlungszieles (14 Tage) laut Erstrechnung kann die Agentur einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen. Ein Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit berechtigt die Agentur zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag mit dem Auftraggeber. Der restliche Betrag wird nach Abnahme der fertigen Fassung mit der Erstellung der “Restbetragsrechnung” binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.

Im vertraglich vereinbarten Preis sind die gesamten Herstellungskosten enthalten, bei Bewegtbild- und Multimediaarbeiten gilt die bei Auftragserteilung bestehenden Vorgaben, welche in einem vom Kunden vorher freigegebenen Konzept, Drehbuch oder Drehscript festgelegt sind.

4.2 Mit dem Kick-Off-Meeting, also dem nach Auftragsvergabe ersten Briefingtermin von Agentur zusammen mit dem Kunden, beginnt das gemeinsame Projekt. Im Kick-Off-Meeting wird von der Agentur ein verbindlicher Zeitplan festgelegt und dem Kunden dem Termin via E-Mail zur Verfügung gestellt. Der festgelegte Zeitplan dient als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen gegenteiliges via Postweg oder E-Mail vereinbart wurde.

4.3 Entscheidet sich der Kunde sein Projekt nach erfolgter Auftragsvergabe doch nicht zu starten oder weiterführen zu wollen, gelten folgende Regelungen:

Der Kunde hat der Agentur den gesamten Schaden zu ersetzen, der aus der vorzeitigen Beendigung des Projektes entstanden ist. Ungeachtet dessen, gelten folgende Eckdaten:

Vertrag wurde geschlossen, das Projekt bei der Agentur eingeplant:
Der Kunde schuldet der Agentur 15% des vereinbarten Auftragswertes.

Das Kick-Off-Meeting nach Auftragsvergabe hat stattgefunden:
Der Kunde schuldet der Agentur 50% des vereinbarten Auftragswertes.

Konzeptidee bzw. Drehbuch wurde dem Kunden geliefert:
Der Kunde schuldet der Agentur 75% des vereinbarten Auftragswertes.

Erste Renderings, Playblasts oder Teile von 3D-Filmen / 3D-Visualisierungen wurden geliefert:
Der Kunde schuldet der Agentur 90% des vereinbarten Auftragswertes.

Die Abschlussrechnung wird direkt nach dem Abbruch des beauftragten Projektes gestellt. Das Zahlungsziel wird mi 14 Tagen netto Kasse festgelegt. Die Zahlung seitens des Kunden ist nicht zu tätigen, wenn der Projektabbruch auf Gründen beruht, die von der Agentur alleine zu vertreten sind.

4.4 Entstehen durch eine nicht fristgerechte Begleichung der offenen Rechnungen für die Agentur zusätzliche Kosten (Rechtsverfolgungskosten, z.B. Inkassogebühren, Rechtsberatungskosten), so sind diese vom Kunden zu begleichen.

$ 5 Pflichten

5.1 Die Agentur wird die vorher vertraglich festgelegten und vereinbarten Leistungen erbringen und die Zeitpläne einhalten, solange der Kunde sich ebenso an diese hält und seine Mitwirkungspflichten (aufgelistet im Punkt 5.2) im vollen Maße erfüllt.

5.2 Eine termingerechte Mitarbeit am gesamten Prozess der Produktion wird vom Kunden gewährleistet, so werden alle notwendigen Informationen nach Anforderung seitens der Agentur zur Verfügung gestellt, das Feedback zu geleisteten Arbeiten wird termingerecht auf unserer Feedback-Plattform oder schriftlich fristgerecht geleistet.

Zudem wird nach Auftragsvergabe für das gemeinsame Projekt ein entscheidungsbefugter und verantwortlicher Ansprechpartner vom Kunden benannt. Dieser Ansprechpartner ist befähigt termingerechte Abnahmen der Teilschritte sowie des fertigen Films abzusegnen. Gibt es eine Verhinderung des bei Projektstart benannten Ansprechpartners für das gemeinsame Projekt, muss uns der Kunde eine geeignete Vertretung zur Verfügung stellen, die zudem befähigt ist, die Inhalte und Teilschritte, sowie das fertige Produkt zu prüfen und freizugeben.

Zudem ist der Kunde für die Inhalte der Produktion selbst verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass durch das Ergebnis der Produktion aufgrund gewünschter Aussagen, Wünsche und bereitgestellter Materialien keine Rechte Dritter oder gesetzliche Vorschriften und Gesetze verletzt werden.

5.3 Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit das Endergebnis und die im Zeitplan vereinbarten Teilschritte via E-Mail oder unserer Feedback-Plattofrm abzunehmen. Eine Beanstatung oder Abnahme hat durch den Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach Übersendung des Ergebnisses via E-Mail oder unserer Feedback-Plattform zu erfolgen, außer es wurden mit der Agentur abweichende Regelungen via E-Mail oder Post festgelegt. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums keine fristgerechte Erklärung seitens des Kunden, so wird dieses Schweigen als eine positive Abnahme festgelegt.

$ 6 Verletzung der Mitwirkungspflicht

Folgende Auswirkungen entsteht durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden oder Auftraggebers:

6.1 Sollte durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht des Kunden oder Auftraggebers die Arbeit an anderen laufenden Projekten der Agentur gefährdet sein, so ist die Agentur berechtigt, den nach dem Kick-Off-Meeting vereinbarten Zeitplan durch eine einseitige Erklärung via Postweg, E-Mail oder Telefon aufzuheben. Die Agentur und der Kunde vereinbaren daraufhin einen neu festgelegten Zeitplan. Aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflicht wird der neu festgelegte Zeitplan von der Agentur wie ein neues Kundenprojekt behandelt und dieser wird dann fortgesetzt, wenn die Agentur freie Kapazitäten vorhanden hat. Aus diesem Grund können in einzelnen Fällen Verzögerungen entstehen.

6.2 Durch die Verletzung der Mitwirkungspflicht auf Seite des Kunden oder Auftraggebers entstandene Kosten für die Agentur, zum Beispiel Mehraufwand, sind vom Kunden oder Auftraggeber zu tragen.

6.3 Sollte die Agentur vier Wochen oder länger auf das Feedback des Kunden oder Auftraggebers warten, so ist die Agentur berechtigt eine Abschlussrechnung (siehe Punkt 5.2) zu stellen.

6.4 Sollte das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt weitergeführt, so können für die Fortführung benötigte Aufwendungen ggf. neu kalkuliert werden. Aus diesem Grund können gegenüber des zuvor angenommenen Angebots seitens des Kunden oder Auftraggebers Aufpreise möglich sein.

$ 7 Abnahmen und Korrekturen

Die Agentur gewährleistet dem Kunden oder Auftraggeber innerhalb jeder Produktionsphase (Zwischenergebnisse oder Teilschritte, welche nach dem Kick-Off-Meeting in einem festgelegten und abgenommenen Zeitplan übermittelt wurden) einen Korrekturgang ohne Mehrkosten. Ist das jeweilige Zwischenergebnis oder Teilschritt abgenommen, wird mit dem nächsten Teilschritt begonnen.

7.1 Fordert der Kunde Änderungen, Korrekturen oder ähnliches von bereits abgenommen Teilschritten oder Zwischenergebnissen, so werden ihm diese Mehrkosten seiner Änderungswünsche gesondert in Rechnung gestellt.

$ 8 Haftung
Die Agentur verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Arbeitsdaten, firmeninterne Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Eine Veräußerung/ Weitergabe ihr übermittelter Informationen und Unterlagen an Dritte ist nur nach gesonderter und schriftlicher Genehmigung seitens des Auftraggebers zulässig. Die Agentur haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Sofern die Agentur notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur. Die Agentur haftet für ihre Erfüllungsgehilfen nur in Fällen von grober Fahrlässigkeit und für ihre Verrichtungsgehilfen nur nach § 8 Abs. 1 BGB. Die Versendung der Arbeiten, Leistungen, Produkte und von Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person ab- oder übergeben worden ist.Die Transportgefahr trägt der Kunde auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen. Etwaige Transportschäden können nur bei dem beauftragten Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur etc.) geltend gemacht werden. Mit der Genehmigung (schriftlicher oder mündlicher Art) durch den Auftraggeber von Korrekturabzügen, Entwürfen, Reinausführungen, Reinlayouts, Texten, elektronischen Medien und Konzepten, die die Agentur dem Auftraggeber zur Kontrolle/Korrektur bereitstellt, übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Wort und Bild (auch inhaltlich). Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen, elektronischen Medien, Konzepte und Produkte, entfällt für die Agentur jede Haftung. Sollte die Agentur aus der Verwendung von durch den Kunden bereitgestellte Daten von Dritten gerichtlich oder außergerichtlich in Anspruch genommen werden, so erklärt der Auftraggeber schon heute rechtsverbindlich, die Agentur vollkommen schad- und klaglos zu halten und sämtliche Kosten nach erster Aufforderung der Agentur zu ersetzen. Der Auftraggeber versichert der Agentur, die Rechte zu besitzen, um sämtliche von ihm zur Verfügung gestellten Daten (Slogans, Logos, Bilder, Videos, Texte, 3D-Daten etc.) weltweit, uneingeschränkt und unbefristet nutzen zu können. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten/Leistungen bemüht sich die Agentur nach bestem Wissen und unter Anwendung aktueller Richtlinien und Beschlüsse, entzieht sich jedoch jeglicher Haftung.
$ 9 Datenspeicherung
Die Agentur speichert Projekte von Kunden, 3D-Dateien, Rohdaten und alle weiteren relevanten Projektdateien (Grafiken, Step-Dateien, Dateien etc.) für 24 Monate. Nach dieser Zeit können, wenn nicht anders abgesprochen, die Projektdateien von der Agentur gelöscht werden.
$ 10 Eigentumsvorbehalt
Leistungen, Nutzungsrechte und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von Agentur hinweisen und die Agentur unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf jedoch erfolgen. Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen müssen bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an die Agentur abgetreten werden.
$ 11 Copyright
Skizzen, Entwürfe, Logos, Layouts, Konzepte und alle weiteren Medien, die in Folge eines Auftrages für einen Kunden hergestellt, produziert oder entworfen werden, unterliegen dem Copyright der Agentur. Die Weiterverwertung der Vorlagen (z. B. als Werbeanzeige) bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur. Alle mit den gelieferten Arbeiten der Agentur zusammenhängenden Urheberrechte verbleiben somit bei der Agentur. Einzig die Nutzungsrechte für den im Auftrag/Vertrag bestimmten Zweck gehen an den Auftraggeber über. Dies bedeutet je nach Vertragszweck bestimmen sich der räumliche, zeitliche, medienspezifische und inhaltliche Umfang des Nutzungsrechtes sowie die jeweils eingeräumte Nutzungsart. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht wurden, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei der Agentur.
§ 12 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel

12.1 Erfüllungsort ist Forchheim, Oberfranken

12.2 Als Gerichtsstand der Firmensitz von Wiegärtner Kommunikation & Design GmbH.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft. Die AGB der Agentur sind auf ihre sämtlichen Geschäftsbereiche anzuwenden. Gerichtsstand ist Bamberg (im Zweifel der Gewerbebetrieb der Agentur). Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Nebenabreden, Änderungen und von dieser AGB abweichende Vereinbarungen wie die Zusicherung von Eigenschaften bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Bestimmung.

Stand: 01/2021

Angaben gemäß § 5 TMG

Wiegärtner Visuals GmbH
Marktplatz 19
91301 Forchheim
Germany

Vertretungsberechtigte Geschäftsführer:
Sebastian Wiegärtner, Robert Wiegärtner

Registergericht:  Amtsgericht Bamberg
Registernummer: HRB 2241

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE132496884

Verantwortlich für den Inhalt
Sebastian Wiegärtner
Marktplatz 19
91301 Forchheim
Germany
Kontakt
Telefon: +49 09191-977800
Telefax: +49 09191-9778022
E-Mail: info@wiegaertner.com
Bewertungen
Erfahrungen & Bewertungen zu Wiegärtner Visuals

Sebastian Wiegärtner
Geschäftsführer

sw@wiegaertner.com

Robert Wiegärtner
Geschäftsführer

rw@wiegaertner.com

Über Wiegärtner Visuals GmbH:

seit 1992 am Markt
inhabergeführte Agentur
 transparente Festpreise
kostenlose Erstberatung
fester Ansprechpartner
über 4.100 erfolgreiche Projekte

Über 4.100 erfolgreiche Projekte für Start-Ups, Hidden Champions und Weltmarktführer.

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