4.1 Alle angegebenen Preise lauten in Euro (€) und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, auch wenn diese ausnahmsweise nicht separat angegeben sein sollte. Bei Projekten ab 10.000 EUR werden vorbehaltlich anderweitiger individueller Regelungen 25% der im Angebot veranschlagten Vergütung nach Annahme des Angebotes fällig. Weitere Abrechnungen erfolgen nach erfolgter Fertigstellung von Teilschritten. Erstreckt sich ein Auftrag zudem über längere Zeit (ab 20 Kalendertagen) oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, so erfolgt die Vergütung der Leistungen abschlägig jeweils zum Monatsende. Bei Zahlungsverzug von genanntem Zahlungsziel sowie darauffolgender zweifacher Mahnung im Abstand von je 14 Kalendertagen, ist die Agentur zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der Agentur inkl. aller Forderungen aus dem letztlich stillgelegten und aktuellen Vertrag (zu 100 %) gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Bei Zahlungsverzug des Zahlungszieles (14 Tage) laut Erstrechnung kann die Agentur einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen. Ein Bekanntwerden der Zahlungsunfähigkeit berechtigt die Agentur zum fristlosen Rücktritt vom Vertrag mit dem Auftraggeber. Der restliche Betrag wird nach Abnahme der fertigen Fassung mit der Erstellung der “Restbetragsrechnung” binnen 14 Tagen zur Zahlung fällig.
Im vertraglich vereinbarten Preis sind die gesamten Herstellungskosten enthalten, bei Bewegtbild- und Multimediaarbeiten gilt die bei Auftragserteilung bestehenden Vorgaben, welche in einem vom Kunden vorher freigegebenen Konzept, Drehbuch oder Drehscript festgelegt sind.
4.2 Mit dem Kick-Off-Meeting, also dem nach Auftragsvergabe ersten Briefingtermin von Agentur zusammen mit dem Kunden, beginnt das gemeinsame Projekt. Im Kick-Off-Meeting wird von der Agentur ein verbindlicher Zeitplan festgelegt und dem Kunden dem Termin via E-Mail zur Verfügung gestellt. Der festgelegte Zeitplan dient als abgenommen, wenn nicht innerhalb von 5 Tagen gegenteiliges via Postweg oder E-Mail vereinbart wurde.
4.3 Entscheidet sich der Kunde sein Projekt nach erfolgter Auftragsvergabe doch nicht zu starten oder weiterführen zu wollen, gelten folgende Regelungen:
Der Kunde hat der Agentur den gesamten Schaden zu ersetzen, der aus der vorzeitigen Beendigung des Projektes entstanden ist. Ungeachtet dessen, gelten folgende Eckdaten:
Vertrag wurde geschlossen, das Projekt bei der Agentur eingeplant:
Der Kunde schuldet der Agentur 15% des vereinbarten Auftragswertes.
Das Kick-Off-Meeting nach Auftragsvergabe hat stattgefunden:
Der Kunde schuldet der Agentur 50% des vereinbarten Auftragswertes.
Konzeptidee bzw. Drehbuch wurde dem Kunden geliefert:
Der Kunde schuldet der Agentur 75% des vereinbarten Auftragswertes.
Erste Renderings, Playblasts oder Teile von 3D-Filmen / 3D-Visualisierungen wurden geliefert:
Der Kunde schuldet der Agentur 90% des vereinbarten Auftragswertes.
Die Abschlussrechnung wird direkt nach dem Abbruch des beauftragten Projektes gestellt. Das Zahlungsziel wird mi 14 Tagen netto Kasse festgelegt. Die Zahlung seitens des Kunden ist nicht zu tätigen, wenn der Projektabbruch auf Gründen beruht, die von der Agentur alleine zu vertreten sind.
4.4 Entstehen durch eine nicht fristgerechte Begleichung der offenen Rechnungen für die Agentur zusätzliche Kosten (Rechtsverfolgungskosten, z.B. Inkassogebühren, Rechtsberatungskosten), so sind diese vom Kunden zu begleichen.